Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote und Auftragsannahme

1.1 Eventuelle Vorbedingungen von Anfragen sind nicht Gegenstand unserer Angebote und werden nicht berücksichtigt.

1.2 Alle Angebote sind freibleibend. Bei Angeboten aus „Lagervorrat“ gilt Zwischenverkauf als vorbehalten.

1.3 An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten  wir uns das Alleineigentum und Urheberrecht vor. Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist nicht  zulässig.

1.4 Aufträge gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Änderungen  behalten wir uns vor, soweit diese für den Abnehmer zumutbar sind. Mündliche Zusagen jeder Art,  auch Zusagen von Reisenden und Vertretern, werden nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich  bestätigt werden.

1.5 Durch die Annahme der Auftragsbestätigung erkennt der Besteller die nachstehenden Bedingungen an,  durch welche die in seinen eigenen Bestellformularen, Briefbögen, usw. abgedruckten oder im  Schriftwechsel erwähnten Bedingungen als aufgehoben gelten, wenn sie von uns nicht ausdrücklich  schriftlich bestätigt werden.

1.6 Bei Sonderanfertigungen sind handelsüblich angemessene oder technisch unvermeidbare  Mehr- oder Mindermengen zulässig. 


2. Datenschutz 

Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Bei personenbezogenen Daten   handelt es sich nach § 3 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes um Einzelangaben über persönliche   oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). 

Personenbezogene Daten sind: 

Name 

postalische Adressaten 

Kontaktdaten wie z.B. Telefon, Telefax oder E-Mail etc. 

Für die Nutzung unseres Internetangebotes ist es im Allgemeinen nicht erforderlich, personenbezogene   Daten anzugeben. Die Eingabe, Übermittlung und Speicherung von personenbezogenen Daten sind   damit im Allgemeinen nicht erforderlich. 

Sofern Sie uns zur Erbringung von Dienstleistungen beauftragen, für die im Einzelfall gegebenenfalls   eine Eingabe, Übermittlung und/oder Speicherung von personenbezogenen Daten erforderlich ist,   erheben, speichern und nutzen wir Ihre Daten grundsätzlich nur in dem Rahmen, wie es zur Erbringung   der Dienstleistung oder zur Durchführung der Vertragspflicht erforderlich ist. 

Soweit im Einzelfall personenbezogene Daten erhoben werden, werden diese Daten nicht ohne   Ihre ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben. 

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per   E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff   durch Dritte ist daher nicht möglich.


3. Besondere Bestimmungen 

Bei Fertigung nach Kundenzeichnungen, Mustern oder sonstigen Anweisungen des Kunden   übernehmen wir für die Funktionstauglichkeit des Produktes und für etwaige Mängel, soweit diese   auf den Kundenanweisungen beruhen, keine Gewähr und Haftung. Der Einsatz und Einbau des   angebotenen bzw. zu liefernden Materials obliegt der Eigenverantwortung des Auftraggebers. 

Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter, auch aus Produkthaftung, gegen uns wegen der   durch die Ware verursachten Schäden frei, es sei denn, dass wir den Schaden vorsätzlich oder grob   fahrlässig verursacht haben. 

Der Einsatz der von uns angebotenen Materialien und Dienstleistungen liegt in der Eigenverantwortung   des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, die Bedienungsanleitungen und Einbauhinweise der Hersteller   sowie die allgemeinen Regeln der Technik eigenverantwortlich zu beachten und anzuwenden.


4. Lieferzeiten

4.1 Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller   Auftragseinzelheiten. Sie sind eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Haus bzw.   Hersteller verlassen hat oder von uns versandbereit gemeldet worden ist. Sie verlängert sich   angemessen, unter Berücksichtigung unserer Gesamtplanung, wenn der Abnehmer seinen   Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt, Auftragsänderungen vornimmt oder nicht alle ihm   obliegenden Verpflichtungen, z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder   Genehmigungen und die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter   dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen   wir sobald als möglich mit.

4.2 Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit  angemessen. Wir werden dem Abnehmer den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst  mitteilen. Der Abnehmer kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte  Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Abnehmer kann darüber hinaus vom  Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird  und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat  der Abnehmer den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei unserem  Unvermögen. Auch wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn durch außerhalb unseres  Verantwortungsbereiches liegende Umstände die Einbringung der Leistung auf unabsehbare Zeit  unmöglich wird. Die Lieferung erfolgt nach Liefervorschrift oder, falls solche nicht vorliegt, nach unserem  Ermessen. Alle Teillieferungen im Rahmen eines einheitlichen Auftrags- oder Vertragsverhältnisses  gelten als ein zusammengehöriges, einheitliches Geschäft, auch wenn die Teillieferungen berechnet  werden.

4.3 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Sendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht  zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

4.4 Unsere folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für unsere Lieferungen und enthalten  Passagen, die uns vor Insolvenzfällen schützen sollen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis. Soweit  Abweichungen von diesen Bedingungen vorliegen, werden sie in Angeboten und Auftragsbestätigungen  besonders erwähnt.

4.5 Fachkundige Abnahme: Falls die Ware mit unseren Lieferfahrzeugen angeliefert wird, verpflichtet sich der Käufer,  ausreichendes Personal zum Abladen bereitzustellen. Mindestens ein Fachkundiger muss im Auftrag des Käufers die Ware sach- und fachgerecht  übernehmen. Hat der Käufer beim Eintreffen des Lieferfahrzeuges keine fachkundige Person  bereitgestellt, so sind wir berechtigt, ohne sachkundige Übernahme abzuladen. Das hierdurch  entstehende Übernahmerisiko trägt der Käufer. Es sei denn, er hätte vorher für diesen Fall erneute  Anlieferung vereinbart, wobei die Kosten der erneuten Anlieferung vom Käufer übernommen werden  müssen.


5. Versand und Transport

5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.

5.2 Der Versand und Transport geschieht auf Gefahr des Bestellers, auch wenn die Ware franko zu liefern  ist. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware einem fremden Frachtführer übergeben  oder von unserem Lieferwagen beim Kunden abgeladen wurde.


6. Maße und Gewichte

Alle unsere Lieferprodukte unterliegen durch ständige Weiterentwicklung konstruktiver Veränderungen,  so dass Maße und Gewichte nur Zirka-Angaben sind und die Abbildungen im Katalog und in Angeboten   nur unverbindliche Beispiele sind.


7. Beanstandungen und Mängelhaftung

7.1 Die Obliegenheiten gemäß § 377 HGB gelten mit der Maßgabe, dass der Käufer alle erkennbaren Mängel,   Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Falle aber vor   Verarbeitung und Einbau schriftlich anzuzeigen hat.

7.2 Für nicht sofort erkennbare Mängel, die sofort nach Feststellung zu rügen sind, haften wir innerhalb  von 12 Monaten nach der Lieferung.

7.3 Bei fristgerechter, berechtigter Rüge mangelhafter Ware im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB erfolgt nach  unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum zurück.  Ein Rücktritts- oder Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung  Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann oder die Frist dafür nicht eingehalten ist. Beim  Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften,  kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

7.4 Unsere Abnehmer dürfen festgestellte Mängel nur selbst durch eigene anerkannte Fachkräfte beheben,  wenn wir dem ausdrücklich zustimmen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, die den gelieferten Gegenstand nicht selbst betreffen, sind  ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung  unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder es sich um  Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer  fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung  unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.5 Die von uns gemachten technischen Angaben zum Leistungsgegenstand, Verwendungszweck usw.  (z.B. DIN-Normen, Maße und Gewichte, Härte, Gebrauchswert) betreffen den ungefähren Charakter  und Typ der Ware und begründen keine Zusicherung von Eigenschaften der Ware.

7.6 Wir behalten uns Änderungen an unseren Produkten vor, die dem technischen Fortschritt dienen.  Die Änderungen dürfen nur im für den Abnehmer zumutbaren Umfange erfolgen.

7.8 Voraussetzung für unsere Gewährleistung ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragspflichten  und die Einhaltung der für den Einbau und die Prüfung gültigen DIN-Vorschriften und sonstiger Regeln der Technik. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die  Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen ist.


8. Rücksendungen

8.1 Rücksendungen sind nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet.

8.2 Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen.  Zurückgenommene Ware wird abzüglich mit mindestens 30 % Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben.  Etwaige Aufarbeitungs- und Transportkosten werden dem Kunden extra in Rechnung gestellt. Die  Gutschrift erfolgt, sobald wir die Gutschrift des Herstellers erhalten haben.

8.3 Sonderanfertigungen und/oder auf Kundenwunsch besonders beschaffter Ware sind grundsätzlich  von Stornierung, Umtausch oder Rückgabe zur Gutschrift ausgeschlossen.


9. Preise

9.1 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk,   jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der   jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

9.2 Mehrkosten für Sonderzustellung (Expressgut, Eilgut und Postpakete) werden gesondert berechnet.

9.3 Der Mindestrechnungswert beträgt 50,00 Euro zzgl. der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.

9.4 Schnellbeschaffung verursacht erhebliche Kosten, die in der gewöhnlichen Kalkulation nicht enthalten  sind. Durch Schnellbeschaffung entstehende Zusatzkosten führen von Fall zu Fall zu besonderer  Berechnung. Wir werden im Einzelfall darauf hinweisen.

9.5 Abgegebene Preise beziehen sich nur auf die von uns beschriebenen Materialien, auch dann, wenn  diese vom Ausschreibungstext abweichen.


10. Tagespreisregelung 

Es werden die am Liefertage geltenden Preise berechnet, gleichgültig, ob inzwischen eine Erhöhung oder   Ermäßigung eingetreten ist. Ein Rücktrittsrecht aufgrund geänderter Preise gemäß anderen   Herstellungs- und Materialkosten wird nur eingeräumt, wenn vor Vertragsabschluss eine   anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.


11. Zahlungen

11.1 Die Zahlungen haben, falls nicht anders vereinbart, ohne Abzug frei hier zu erfolgen und zwar spätestens   innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. Versandtag netto.

11.2 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über   dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Bei Verzug des Bestellers sind wir zudem berechtigt, eine   Pauschale in Höhe von 50,00 € zu fordern. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Wir sind ferner zur Geltendmachung eines   darüber hinausgehenden Verzugsschadens berechtigt. Es bedarf hierzu keiner Mahnung.

11.3 Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht auf Grund   von Beanstandungen und Gegenansprüchen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten   oder rechtskräftig festgestellt. Dem Besteller stehen keinerlei Ansprüche wegen verspäteter   Rechnungslegung zu.

11.4 Die Erfüllung unserer Lieferungsfrist setzt unbedingte Kreditwürdigkeit voraus. Sollten bei der  Abwicklung eines Auftrages Zweifel in dieser Hinsicht entstehen, so sind wir berechtigt,  Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Kommt der Schuldner mit einer Zahlung  in Verzug, so werden unsere gesamten Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig.


12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt und   künftig entstehenden Forderungen, die wir gegen den Besteller aus den jeweiligen   Geschäftsverbindungen haben, erfüllt sind. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen   nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden, jedoch nicht mehr, wenn der   Käufer in Verzug ist.

12.2 Der Käufer ist weder zu einer Verpfändung noch zu einer Sicherungsübereignung berechtigt.  Eine Pfändung von dritter Seite ist uns unverzüglich mitzuteilen. Jede Be- und Verarbeitung,  Vermischung oder Verbindung durch den Käufer erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen.

12.3 Soweit wir nicht bereits aufgrund gesetzlicher Vorschriften Eigentum oder Miteigentum erlangen,  überträgt der Käufer uns schon jetzt in Höhe des Wertes unserer Ware Miteigentum an den ihm  gehörenden Sachen oder Beständen und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.  Wir haben jederzeit Zugangs- und Verfügungsrecht für unsere unter Eigentumsvorbehalt  stehende Ware.

12.4 Der Käufer tritt alle Ansprüche an Dritte, die ihm im Zusammenhang mit der Verwendung der unter  Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, insbesondere aufgrund von Weiterveräußerung, Be- und  Verarbeitung oder Einbau, zustehen, in Höhe des Rechnungswertes an uns ab. Die Abtretung dient  der Sicherung aller Forderungen, die wir gegen den Käufer haben.

12.5 Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen bis zum jederzeit möglichen Widerruf  unsererseits für uns einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen  Widerruf bei Verzug sowie Zahlungseinstellung des Käufers. Übersteigt der Wert der bestehenden  Sicherungen diese Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers  insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

12.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Abnehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur  Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Abnehmer zur Herausgabe  verpflichtet.

12.7 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Abnehmers  berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.


13. Übertragbarkeit

Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht ohne unsere Zustimmung übertragbar.


14. Gerichtsstand

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Braunschweig. Wir sind jedoch  berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben. Bei Auslandslieferverträgen sind wir  zudem berechtigt, bei dem Gericht der Hauptstadt des Landes, in dem der Besteller seinen Sitz hat,  Klage zu erheben.


15. Salvatorische Klausel 

Durch Änderungen oder Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. 

Braunschweig, im November 2024
K. E. Bräuning Industriebedarf GmbH 

 

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