Vor allem in Trinkwasserschutz- bzw. Trinkwassergewinnungsgebieten ist ein wichtiger Baustein für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung das Monitoring bzw. Grundwassermanagement rund um den Grundwasserschutz. Um die Grundwasserqualität und die Pegelstände des Trinkwassers regelmäßig überprüfen zu können, werden vom Wasserversorgungsunternehmen so genannte Grundwassermessstellen eingerichtet. Früher in der Regel als 2" ausgebaut, dienten diese Peilbrunnen ursprünglich ausschließlich der Peilung / Messung des Grundwasserstandes. Seit den 1990er Jahren aber eben auch verstärkt zur Beobachtung der Qualität des Grundwassers. Seitdem werden diese Brunnen auch bis DN 150 ausgebaut.
Sie haben durch Ihren Ausbau und der Verfilterung oft einen direkten Zugang zum Grundwasser. Diese direkte Verbindung von der Erdoberfläche zum Grundwasser muss gegenüber dem Eintritt von Fremdwasser und möglichen Verunreinigungen nachhaltig und dauerhaft geschützt werden.
Der Standort der Messstellen kann sehr unterschiedlich sein. Sie können:
gebaut worden sein. Je nach örtlicher Gegebenheit und Anforderung wählt man für das Abschlussbauwerk der Grundwassermessstelle die Überflur- oder Unterflur – Ausführung. Die technischen Vorgaben an diese Messstellen -Abschlüsse sind im DVGW – Arbeitsblatt W 121 (Bau und Ausbau von Grundwassermessstellen) geregelt. Sie sollten folgende Kriterien erfüllen:
Die Abdichtung zwischen Verrohrung und dem Untergrund oberhalb der Filterstrecke erfolgt in der Regel über die Verpressung einer abdichtenden Suspension oder durch das Einbringen von Dichtungston.
Kostengünstige Überflurabschlüsse bestehen meist aus einem verzinkten Stahlrohr mit verschließbarer Kappe, das in einem Betonsockel (sog. "Pegelstein") bzw. in einem mit Beton verfülltem Schachtring gesichert ist.
Unterflurabschlüsse erfolgen in der Regel ebenfalls mit einer verschließbaren Kappe in einer Straßenkappe - oftmals wurden handelsübliche Hydrantenkappen verwendet. Heute sollten Straßenkappen mit der Aufschrift "GWM" oder "GRUNDWASSERMESSSTELLE" in unterschiedlichen Größen eingesetzt werden. Leider kann es bei dieser Ausführung - besonders bei tieferliegenden Messstellen - immer wieder zu Verunreinigungen durch Tiere oder Verschlammung durch Wassereintrag kommen.
Besondere Brisanz haben diese Messtellen, wenn Messdaten herangezogen werden, um zum Beispiel Auflagen der Düngeverordnung mit Analysedaten zu untermauern und damit für die Ausweisung der sog. "Roten Gebiete" verantwortlich sind. Dies hat in jüngster Zeit in Niedersachsen zu Protesten und Unverständnis in der Landwirtschaft geführt.
Besonders prekär ist dabei, wenn eine für mögliche Einschränkungen und Verbote genutzte Messstelle gemäß Kategorisierung des Landes wie folgt bewertet wird:
"Eine Eignung der Gütemessstelle zur Grundwasserprobenahme ist derzeit nur eingeschränkt gegeben. Die Einschränkungen können gegebenenfalls parameterspezifisch sein, sind jedoch im Rahmen der Funktionsprüfung nicht vollständig konkretisierbar."
Begründet wird diese eingeschränkte Eignung damit, dass die Messstelle tiefer als das vorhandene Gelände liegt und der Messstellenabschluss als Unterflurmessstelle ungeeignet ist, da zudem Eindringen von Oberflächenwasser erkennbar ist.
Um hierbei Rechtsicherheit zu haben bzw. als Betreiber des Messnetzes gegenüber Zweifeln der gemessenen Daten erhaben zu sein, sollten diese Messstellen ein geeignetes Abschlussbauwerk erhalten. Hierfür wurde gemeinsam mit Wasserversorgern eine sog. "Peilrohrkammer" entwickelt.
K E B I – Peilrohrkammer
entwickelt und erprobt.
Der Messstellenabschluss wird wie gewohnt mit einer verschließbaren Kappe oder Stopfen gesichert. Die Peilrohrkammer aus PE-HD umschließt zusätzlich, wasserdicht den Pegelrohrabschluss.
Die Peilrohrkammer besteht aus einem PE-HD-Gehäuse mit einem dicht schließenden Edelstahldeckel. Je nach Größe des Peilrohres (2" - DN 150) wird über eine druckwasserdichte Ringraum-Dichtung der untere Eingang zur Peilrohrkammer abgedichtet. So kann kein Oberflächenwasser oder andere Flüssigkeiten über das Peilrohr in den Untergrund gelangen.
Der Geländeabschluss erfolgt über eine Straßenkappe ähnlich DIN 3585 mit der Aufschrift „ GRUNDWASSERMESSSTELLE “. Der Hohlraum zwischen Peilrohrkammer und Straßenkappengehäuse sollte mit Beton ausgegossen werden. Ein eingesetztes Leerrohr dient als Entleerungsöffnung zur Versickerung von z. B. beim Abpumpen eingetretenem Wasser.
Vorhandene Messstellen können auch mit KEBI-Peilrohrkammern nachgerüstet werden.
Vorteile der KEBI-Peilrohrkammer:
Zum sicheren Auffinden der Grundwassermessstellen im Gelände sollten Hinweisschilder in der Größe 148 x 420 mm zum Anbringen an Befestigungspfosten oder anderen Objekten aufgestellt werden. Diese Schilder sind weiß mit rotem Rahmen und schwarzer Schrift. Sie können mit Anschrift und Telefon-Nummer bedruckt werden. Eine selbstständige Beschriftung vor Ort ist mit entsprechenden Klebezahlen / Buchstaben möglich.