Probennahmearmaturen in der Trinkwasser-Installation
Die Trinkwasserverordnung fordert, dass Trinkwasser, das in öffentlichen Gebäuden oder zu gewerblichen Zwecken an Verbraucher abgegeben wird, unter bestimmten Voraussetzungen auf Legionellen untersucht wird.
Diese Untersuchungspflicht ist durch die Änderung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Für die mikrobiologische und die chemische Analytik des Trinkwassers spielt die fachgerechte Probennahme eine entscheidende Rolle, um ein richtiges und aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten. Probennahmearmaturen, die in eine Trinkwasser-Installation eingebaut werden, müssen daher diverse Anforderungen erfüllen.
Zum Einen müssen sie die Entnahme von Trinkwasserproben für in der Trinkwasserverordnung geforderten Untersuchungen ermöglichen (z. B. nach DIN EN ISO 19458 "Probennahme für mikobiologische Untersuchungen"). Zum Anderen müssen sie so beschaffen sein, dass sie für den Einbau in die Trinkwasser-Installation gebrauchstauglich sind und diese weder technisch noch hygienisch beeinträchtigen.
So muss für Probennahmearmaturen neben einer ausreichenden Beständigkeit gegen thermische und chemische Desinfektion auch eine selbstständige Entleerung des Entnahmeröhrchens gegeben sein.
Im Hinblick auf die Trinkwasserhygiene muss die Armatur so konstruiert sein, dass stagnierendes Wasser vermieden wird und selbstverständlich müssen die verwendeten Werkstoffe für den Einsatz im Trinkwasser geeignet sein.